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   LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13   

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https://dejure.org/2015,14044
LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13 (https://dejure.org/2015,14044)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2015 - L 5 KA 66/13 (https://dejure.org/2015,14044)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2015 - L 5 KA 66/13 (https://dejure.org/2015,14044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress wegen Überschreitung der Richtgrößen im Bereich Heilmittel; Besonderheiten ambulant operativer und belegärztlicher Tätigkeiten; Eingeschränkter Beurteilungsspielraum bei der Bewertung von Praxisbesonderheiten; Darlegungs- und Feststellungslast für atypische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regress wegen Überschreitung der Richtgrößen im Bereich Heilmittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht, steht den Prüfgremien ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (zuletzt Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 13/13 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 44).

    Die Prüfgremien sind lediglich dann zu Ermittlungen von Amts wegen hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (BSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 13/13 R, a.a.O.).

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Abschluss einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Eine Verpflichtung der Prüfgremien, auf den Abschluss einer IRV hinzuwirken, ergibt sich hieraus nicht; auch die Gesetzesbegründung (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) BT-Drucks 15/1525 S. 117 zu Nr. 82 (§ 106) Buchstabe k sieht eine "Hinwirkungspflicht" der Prüfgremien nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 42; LSG NRW, Urteil vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12, juris).

    Ein unbedingter "Anspruch" des Arztes auf Abschluss einer IRV besteht hingegen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12, juris).

    Eine Verpflichtung der Prüfgremien, auf den Abschluss einer IRV hinzuwirken, ergibt sich hieraus nicht; auch die Gesetzesbegründung (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) BT-Drucks 15/1525 S. 117 zu Nr. 82 (§ 106) Buchstabe k sieht eine "Hinwirkungspflicht" der Prüfgremien nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 42; LSG NRW, Urteil vom 30. April 2014 - L 11 KA 16/12, juris).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Bescheid des Beklagten vom 2. März 2011, mit dem dieser den Regress, den die Prüfstelle wegen der unwirtschaftlichen Verordnung von Heilmitteln im Jahr 2007 festgesetzt hat, bestätigte (zur Anfechtung allein des Bescheides des Beschwerdeausschusses vgl. BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Nur Aspekte, die auf der Basis der im Prüfverfahren vorliegenden Unterlagen so offenkundig sind, dass die Gremien dem schon von Amts wegen nachgehen müssen bzw. die anhand der bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorhandenen Unterlagen oder der Angaben des Arztes zumindest erkennbar sind, bedürfen keines Hinweises des Arztes (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 35).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    cc) Für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast dem Arzt (BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R , SozR 3-2500 § 106 Nr. 54, und Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R , BSGE 101, 130-137, SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand August 2014, § 106, Rn. 355, 378).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    cc) Für besondere, einen höheren Behandlungsaufwand rechtfertigende atypische Umstände wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast dem Arzt (BSG, Urteil vom 27. Juni 2001 - B 6 KA 43/00 R , SozR 3-2500 § 106 Nr. 54, und Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 57/07 R , BSGE 101, 130-137, SozR 4-2500 § 106 Nr. 19; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand August 2014, § 106, Rn. 355, 378).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Es müssen Umstände vorliegen, die aus der Zusammensetzung der Patienten herrühren, die sich auf das Behandlungsverhalten eines Arztes auswirken und die in Praxen der Vergleichsgruppe nicht anzutreffen sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R, ArztR 2005, 291).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich auf die Überprüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92, SozR 3-1300 § 35 Nr. 5, BSGE 72, 214).
  • BSG, 09.11.1982 - 6 RKa 16/82
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 66/13
    Sie machen als solche nicht von vornherein eine Praxisbesonderheit aus (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 1982 - 6 RKa 16/82, SozR 2200 § 368n Nr. 31).
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